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BMF-Schreiben zu E-Books in Planung: Fragezeichen bleiben

BMF-Schreiben zu E-Books in Planung: Fragezeichen bleiben

Veröffentlicht am in DStV

E-Books bzw. vergleichbare elektronische Erzeugnisse sowie der Datenbankzugang zu solchen Werken unterliegen seit dem 18.12.19 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Jetzt hat das BMF ein Entwurfsschreiben veröffentlicht, welches die gesetzliche Regelung konkretisieren soll. Aber gerade mit Blick auf Abgrenzungsfragen regt der DStV weitere Ergänzungen an.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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