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Bürokratieabbau light

Bürokratieabbau light

Veröffentlicht am in DStV

Das Licht am Ende des Bürokratietunnels ist vorerst teilweise erloschen. Der Regierungsentwurf (BR-Drs. 437/16) zum Bürokratieentlastungsgesetz II sieht zwar weiterhin Entlastungen vor. Die mit 2,5 Mio. € Steuermindereinnahmen noch im Referentenentwurf vorgesehene, vergleichsweise günstige Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 20.000 € ist jedoch nicht mehr dabei.

Kleinunternehmer stärken
In seiner DStV-Stellungnahme S 10/16 kritisiert der DStV die im Regierungsentwurf vorgenom-mene Streichung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze mit Nachdruck. Aus seiner Sicht berücksichtigt die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer den gesteigerten Verbraucherpreisindex von 17,6 Punkten der vergangenen 14 Jahre nicht. Der unterlassene Inflationsausgleich muss dringend nachgeholt werden. Zugleich liegt Deutschland im europaweiten Vergleich bei der Höhe der Kleinunternehmergrenze weit hinter den meisten Staaten zurück.

Da Kleinunternehmer ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, können sie grund-sätzlich niedrigere Preise als die Konkurrenz der Regelbesteuerer anbieten. 

Wettbewerbsverzerrungen sind allerdings nicht zu erwarten, da Kleinunternehmern im Gegenzug kein Vorsteuerabzug zusteht. Im Gegenteil: Der EuGH testiert, dass die Kleinunternehmerregelung die Wettbewerbsfähigkeit kräftige. Außerdem fördere sie die Gründung und Tätigkeit von Kleinunternehmen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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