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Corona-Testbescheinigung für Arbeitgeber/innen im Lande Bremen

Corona-Testbescheinigung für Arbeitgeber/innen im Lande Bremen

Veröffentlicht am in STBV

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Home-Office arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Antigentest anzubieten. Ein 3G-gültiger Testnachweis kann vom Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden.

Im Falle eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt.

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