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Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.8.2023 verlängert

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.8.2023 verlängert

Veröffentlicht am in DStV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.8.2023 verlängert wurde.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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