Nachdem am 25.6.2021 das Gesetz zur „Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ – häufig auch nur kurz „große BRAO-Reform“ genannt – den Bundesrat passiert hat, wird es am 1.8.2022 in Kraft treten. Das Gesetz gibt Steuerberatern und Rechtsanwälten eine gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit, schafft einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für sämtliche anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften und erleichtert die interprofessionelle Zusammenarbeit. Die wichtigsten Regelungen für Rechtsanwälte und Steuerberater zu deren beruflicher Zusammenarbeit und zum notwendigen Versicherungsschutz werden nachfolgend komprimiert dargestellt. Die Darstellung und Zitierung der jeweiligen Normen beziehen sich auf die ab dem 1.8.2022 geltende Fassung der BRAO bzw. des StBerG.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.