Es gab sie schon einmal – die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbe-züge) für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Steuerbefreiung entfiel zuletzt ab dem Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen der Umsetzung von Einsparvorschlägen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 (BGBl. 2003, I, S. 3076).
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