Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr plant die Bundesregierung neben der Änderung des Kraftfahrzeugsteuerge-setzes (KraftStG) auch das Einkommensteuergesetz (EStG) „unter Strom zu setzen“. Hintergrund der Neuregelungen ist das gesetzgeberische Ziel, bis zum Jahr 2020 den CO2-Ausstoß gegen-über 1990 um mindestens 40 % zu senken. Hierzu soll auch der Sektor Straßenverkehr seinen Bei-trag leisten. Neben der seit 2.7.2016 in Kraft getretenen und rückwirkend ab dem 18.5.2016 gel-tenden Kaufprämie (sog. Umweltbonus) für Elektroneufahrzeuge und Plug-In Hybride führt der Weg für weitere flankierende Maßnahmen nunmehr auch über das Steuerrecht.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.