Sowohl der Deutsche Bundestag, als auch der Bundesrat haben beschlossen, gegen zwei der drei Legislativvorschläge des Dienstleistungspakets der Europäischen Kommission Subsidiaritäts-rüge einzulegen. Die Vorhaben zur Schaffung eines Notifizierungsverfahrens vor Einführung be-rufsrechtlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten sowie zur Festlegung eines verbindlichen Analyserasters für die Verhältnismäßigkeitsprüfung verstoßen nach Auffassung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats gegen die im europäischen Recht verankerten Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
Mit dem am 10.1.2017 veröffentlichten Dienstleistungspaket möchte die EU-Kommission den Bin-nenmarkt für Dienstleistungen stärken. Wie der DStV bereits berichtete, ist jedoch ein Großteil der Maßnahmen zu weit gehend. Das Notifizierungsverfahren birgt das Risiko, dass die EU-Kom-mission nationale Gesetzesvorhaben verzögert oder deren Umsetzung untersagt. Das Analyse-raster zur Verhältnismäßigkeitsprüfung macht detaillierte Vorgaben, wie die Mitgliedsstaaten die Angemessenheit und Wirksamkeit neuer Regulierungen zu beurteilen haben. Beide Maßnah-men schränken die Rechtssetzungskompetenz der Mitgliedsstaaten zu sehr ein.
Zu diesem Schluss sind auch Bundesrat und Bundestag gekommen und haben beschlossen, von ihrem Recht der Subsidiaritätsrüge Gebrauch zu machen. Ebenso handelten die französische Nationalversammlung und der österreichische Bundesrat.
Die EU-Kommission muss sich nun mit den Vorwürfen auseinandersetzen und begründen, warum sie diese für nicht gerechtfertigt hält. Für ein verbindliches Aussetzen der Vorhaben müssten min-destens zehn Staaten gegen die Gesetzesentwürfe vorgehen. Ob dies angesichts der kurzen Fristen für die Subsidiaritätsrügen erreicht werden wird, ist nicht abzusehen. Dennoch setzen die Rügen ein starkes politisches Zeichen und ermöglichen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Ausrichtung der Vorschläge.