Die sogenannte E-Evidence-Verordnung quält sich auf die Zielgerade des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Wenn Strafverfolgungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten zukünftig Mandantendaten von privaten Service Providern herausverlangen können, dann könnte dies das Berufsgeheimnis und die Datensicherheit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern beinträchtigen.
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