Die elektronische Abgabe von Steuererklärungen ist bereits jetzt in vielen Fällen gängige Praxis. So sind beispielsweise Unternehmenssteuererklärungen schon seit 2011 verpflichtend elektronisch einzureichen. Ab Beginn 2018 erwartet die Praxis technische Neuerungen bei den Übermittlungswegen.
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