Die 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie enthält überarbeitete Bestimmungen für die zentralen Meldestellen, die Aufsichtsbehörden und das Transparenzregister. Vor allem beschneidet die Richtlinie aber die bestehende Selbstverwaltung der beratenden und prüfenden Berufe im Kampf gegen Geldwäsche.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.