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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 – Anforderungen an Kanzleien

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 – Anforderungen an Kanzleien

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Kanzleien jeder Größe müssen sich mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DS-GVO) beschäftigen. Insbesondere die Prozesse sind auf den Prüfstand zu stellen, vor allem bei einer Datenpanne, die ab Mai 2018 binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist (Art. 33 Abs. 1 DS-GVO). Auch die möglichen Betroffenen sind unverzüglich zu informieren (Art. 34 Abs. 1 DS-GVO).

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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