Für das Jahr 2017 müssen Unternehmen ihre Daten für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Meldeverfahren) zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln: einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital. Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab 1.1.2019, erfährt die Praxis eine Erleichterung. Sodann ist der digitale Lohnnachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Auch für Steuerberater sind diese Änderungen relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen.
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