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DStV begrüßt Angleichung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenze an die Buchführungsgrenze ab 2020

DStV begrüßt Angleichung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenze an die Buchführungsgrenze ab 2020

Veröffentlicht am in DStV

Kleine Unternehmen können aufatmen. Der Deutsche Bundestag beschloss für sie eine spürbare Bürokratieentlastung. Der DStV hat die gesetzliche Änderung seit Jahren mit Nachdruck angeregt und freut sich über das Weihnachtsgeschenk für den Mittelstand.

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