Die Europäische Kommission hat mit einem Vorschlag zu einem Zentralen Digitalen Zugangstor eine Erleichterung der Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen im Blick, die grenz-überschreitend tätig sind. Durch zentral zugängliche Informationen über die in den Mitglieds-staaten geltenden Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren sowie einen Ausbau der Mög-lichkeiten, Verwaltungsverfahren online abzuwickeln, soll der Bürokratieaufwand bei grenzüber-schreitenden Aktivitäten verringert werden. Der DStV unterstützt das Vorhaben. Es kann wesent-liche Vereinfachungen für KMUs bringen. Gleichzeitig muss im Online-Verfahren jedoch nach Ansicht des DStV auch die Sicherheit des Rechtsverkehrs gewährleistet werden.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.