Mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) den Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gekippt: Es ist höchste Zeit, einen neuen Weg zur Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne einzuschlagen. Der Bundesrat ist diesem Wink prompt gefolgt. Im Zuge seiner Stellungnahme (BR-Drs. 59/17 (B)) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas- sungen (BT-Drs. 18/11233) hat er seinen Vorschlag zur Normierung einer Steuerbegünstigung auf den Tisch gelegt.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.