Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für KMU, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, wird bis zum 30.9.2020 verlängert. Dies teilte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Der DStV hatte sich unter anderem angesichts technischer Schwierigkeiten beim Online-Verfahren für eine Verlängerung der Antragsfrist über den 31.8.2020 hinaus stark gemacht.
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