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DStV erfolgreich – Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II bis 31.1.2021 verlängert

DStV erfolgreich – Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II bis 31.1.2021 verlängert

Veröffentlicht am in STBV

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.1.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stark gemacht Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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