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DStV-Forderung erfüllt: Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 ist da!

DStV-Forderung erfüllt: Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 ist da!

Veröffentlicht am in DStV

Die deutsche Wirtschaft befindet sich mitten im dritten Krisenjahr. Gerade für kleine und mittlere Kanzleien sind die Belastungen erdrückend. DStV-Präsident Lüth wandte sich daher jüngst mit einem Brandbrief an Bundesjustizminister Dr. Buschmann. Das Bundesamt für Justiz reagierte in Abstimmung mit dem BMJ prompt: Die vom DStV geforderte Verlängerung der Offenlegungsfrist für die Jahresabschlüsse 2021 haben sie nun erklärt.

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