Die deutsche Wirtschaft befindet sich mitten im dritten Krisenjahr. Gerade für kleine und mittlere Kanzleien sind die Belastungen erdrückend. DStV-Präsident Lüth wandte sich daher jüngst mit einem Brandbrief an Bundesjustizminister Dr. Buschmann. Das Bundesamt für Justiz reagierte in Abstimmung mit dem BMJ prompt: Die vom DStV geforderte Verlängerung der Offenlegungsfrist für die Jahresabschlüsse 2021 haben sie nun erklärt.
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