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Beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen – DStV begrüßt Neuregelungsvorschläge des BMF

Beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen – DStV begrüßt Neuregelungsvorschläge des BMF

Veröffentlicht am in DStV

Der DStV befürwortet in seiner aktuellen Stellungnahme R04/2023 den Vorstoß des BMF für eine Neuordnung der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Insbesondere die deutliche Reduzierung des bestehenden Ausnahmekatalogs und die Einführung einer Generalklausel können aus Sicht des DStV geeignet sein, das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren zu den Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater zu beenden.         

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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