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DStV-Vertreter beim 14. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln

DStV-Vertreter beim 14. Deutschen Finanzgerichtstag in Köln

Veröffentlicht am in DStV

Am 23.1.2017 nahmen zahlreiche Repräsentanten des DStV, darunter Präsidium und Geschäfts-führung, an dem diesjährigen Deutschen Finanzgerichtstag in Köln teil. Er stand unter dem Mot-to „Steuervollzug und Steuergerechtigkeit“ und bot Gelegenheit zum Austausch zwischen der Richterschaft an den Finanzgerichten und des Bundesfinanzhofs mit Vertretern der Wissenschaft, der Finanzverwaltungen und der rechts- und steuerberatenden Berufe.

Im ersten Teil der Tagung, nach den Grußworten, widmete sich Prof. Dr. Roman Seer dem neuen Erbschaftsteuerrecht. Er bezeichnete zahlreiche Einzelregelungen als sehr kompliziert und diag-nostizierte in Bezug auf das Gesamtkonzept eine nicht mehr in allen Einzelheiten handhabbare „Hyperlexie“. Mit den Auswirkungen der Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts be-fasste sich sodann Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen. Im Zentrum seines Vortrags standen die Pflicht zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen, der automatische Erlass elektronischer Steuerbe-scheide und die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den finanzgerichtlichen Rechts-schutz. Den Schluss des ersten Teils bildete ein Vortrag von Richterin am Finanzgericht Münster Dr. Franziska Peters, die sich kritisch mit bestimmten Rechenverfahren auseinandersetzte, welche manche Finanzbehörden im Rahmen von Außenprüfungen anwenden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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