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Durchbruch bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Durchbruch bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Veröffentlicht am in DStV

Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird bis zum 30.9.2024 verlängert. Der DStV konnte hier im engen Schulterschluss mit BStBK, WPK und BRAK auf einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam mit Bund und Ländern einen Durchbruch erzielen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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