Zwei der drei Richtlinienentwürfe der EU Kommission (EU-KOM) zum EU-Dienstleistungspaket gehen in die entscheidende Phase. Sowohl der Richtlinienentwurf zur Reform des Notifizierungsverfahrens, als auch der Richtlinienentwurf zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung waren am 11.10.2017 Bestandteil einer zweiten Aussprache im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments (IMCO). Die Abstimmungen zu beiden Legislativdossiers werden bis Ende des Jahres erwartet.
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