+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Erleichterte Kug-Abschlussprüfungen – Weniger ist nicht immer mehr

Erleichterte Kug-Abschlussprüfungen – Weniger ist nicht immer mehr

Veröffentlicht am in DStV

Der Deutsche Bundestag hat kurz vor Jahresende eine Erleichterung bei der Abschlussprüfung des Kurzarbeitergelds (Kug) beschlossen. Nach einem neuen § 421c SGB III sollen Prüfungen für pandemiebedingte Kug-Anträge entfallen, wenn die Gesamtauszahlung 10.000 € je Arbeitsausfall nicht überschreitet. Der DStV begrüßt dies als Schritt in die richtige Richtung. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK allerdings für deutlich weitergehende Verfahrenserleichterungen stark gemacht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext