+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Erstellung von Sanierungsgutachten (angelehnt) an den IDW Standard S 6 birgt (Haftungs-)Risiken

Erstellung von Sanierungsgutachten (angelehnt) an den IDW Standard S 6 birgt (Haftungs-)Risiken

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Die sogenannten „Risiko- bzw. Prophylaxe- und/oder Sanierungsabteilungen“ der Kreditwirt-schaft erwarten in der Regel von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten immer, dass ein auf Sanierung spezialisierter Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer, eine Unternehmensberatungs-gesellschaft oder Rechtsanwälte mit Sanierungsberatungsschwerpunkt für die Erhaltung des Kreditengagements und/ oder Neu- bzw. Nachfinanzierung ein Sanierungsgutachten (ange-ehnt) an den IDW tandard S 6 vorlegen. Ohne ein entsprechendes belastbares Sanierungsgut-achten sind die Banken und Sparkassen zumeist gezwungen, das Engagement wesentlich zu kürzen bzw. schlimmstenfalls zu kündigen. Es ist in diesem Fall noch mal darauf hinzuweisen, dass die Erstellung eines Sanierungsgutachtens vom eigenen Steuerberater als nicht zweckmäßig erscheint, da dort möglicherweise schon bekannte „Fehlentscheidungen“ und Entwicklungen aus der Vergangenheit (die der Berater möglicherweise begleitet hat) dokumentiert werden müssen. Die Kreditwirtschaft geht deshalb dazu über, Sanierungsgutachten immer von neutra-len Personen oder Gesellschaften erstellen zu lassen, die im Vorfeld keine dienstvertragliche oder sonstige Beziehung zum Unternehmen hatten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

www.uppenbrink.de

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext