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Europaparlament verabschiedet einheitliches europäisches Datenschutzrecht – Berufsgeheimnis bleibt gewahrt

Europaparlament verabschiedet einheitliches europäisches Datenschutzrecht – Berufsgeheimnis bleibt gewahrt

Veröffentlicht am in DStV

Das Europäische Parlament hat am 13.4.2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist der Weg für einheitliche Datenschutzregeln in der EU frei. Bisher richten sich die nationalen Datenschutzgesetze nach der Europäischen Datenschutz-richtlinie von 1995. Diese berücksichtigt aktuelle technische und gesellschaftliche Entwicklung-en nicht und führte zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in Europa. Besonders bei international tätigen Unternehmen sorgte dies zu übermäßigem Aufwand.

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