Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AREG) wird die prüfungsbezogenen Regelungen der euro-päischen Vorgaben zur Abschlussprüfung in nationales Recht transformieren. Wichtigste Ände-rung im Vergleich zum Referentenentwurf ist die Abkehr vom einheitlichen Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIEs) und alle weiteren Un-ternehmen. Weitere Änderungen wurden bei den neben der Abschlussprüfung zu erbringenden Nichtprüfungsleistungen sowie den Rotationsvorschriften und den Vorschriften für den Prüfungs-ausschuss von PIEs vorgenommen.