Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum Hinweisgeberschutz will das Berufsgeheimnis schützen und nimmt neben Ärzten auch Rechtsanwälte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes aus. Der DStV fordert in seiner Stellungnahme R 03/22, auch Steuerberater in diesen Kreis einzubeziehen. Ansonsten drohe eine Zwei-Klassen-Steuerberatung.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.