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Geschäftsführerhaftung – Schwierigkeiten des Zugriffs auf entlastende Unterlagen für den Geschäftsführer im eröffneten Insolvenzverfahren!

Geschäftsführerhaftung – Schwierigkeiten des Zugriffs auf entlastende Unterlagen für den Geschäftsführer im eröffneten Insolvenzverfahren!

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Ein Insolvenzverfahren wird über eine Kapitalgesellschaft eröffnet – die  geschäftsführenden Ge-sellschafter oder auch der Fremdgeschäftsführer werden möglicherweise vom Finanzamt oder von einem Sozialversicherungsträger persönlich in Haftung genommen. In der Regel wird der Geschäftsführer versuchen, mittels entsprechender Unterlagen seine „Unschuld“ zu beweisen. Eine gleiche Problematik wird immer dann entstehen, wenn möglicherweise der Geschäftsfüh-rer im Rahmen der Insolvenzverschleppung nach §§ 283 ff. StGB durch die Staatsanwaltschaft angeklagt wird. Besonders hier wird es auf Unterlagen und Dokumente ankommen, die aus der Historie heraus beweisen sollen, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht stichhaltig ge-nug ist, um den Geschäftsführer zu verurteilen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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