Die Europäische Kommission (EU-KOM) hat am 21.6.2017 einen Richtlinienentwurf zur Erweiterung des Informationsaustauschs in Steuersachen veröffentlicht (COM(2017) 335 final nebst Anhang COM(2017) 335 final – ANNEX 1). Die Mitgliedstaaten sollen sogenannte „Finanzintermediäre“, wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Banken, dazu verpflichten, grenzüberschreitende Gestaltungen unter bestimmten Voraussetzungen anzuzeigen.