Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) anstelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer:innen werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025. Was können Steuerkanzleien zur Umsetzung der Grundsteuerreform beitragen und wie können sie ihren Mandanten helfen?
Eins ist sicher, die Grundsteuerreform wird enorme Wellen schlagen. Viele Steuerberaterkanzleien machen sich auf die Suche nach einer Softwarelösung. Doch wer Opti.Tax nutzt, kann sich entspannen. Für die Berechnung der Grundsteuer werden bis heute völlig veraltete Daten verwendet. Über die letzten Jahrzehnte haben sich die Grundstückswerte völlig unterschiedlich entwickelt. So werden heute gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt.
Auch künftig wird die Grundsteuer mit der Formel berechnet: Wert × Steuermesszahl × Hebesatz. Allerdings werden die drei Faktoren aktualisiert und zur weiteren Optimierung angepasst.
Wert: Der Grundbesitzwert wird neu berechnet. Die Faktoren: der Bodenrichtwert und die Höhe der Nettokaltmiete.
Steuermesszahl: Die enormen Wertsteigerungen seit 1935 bzw. 1964 müssen ausgeglichen werden. Dafür wird die Steuermesszahl auf weniger als ein Zehntel des bisherigen Werts gesenkt.
Hebesatz: Verändert sich in einer Kommune aufgrund der Reform das Grundsteueraufkommen, kann sie mithilfe des Hebesatzes die Veränderung ausgleichen. Ziel ist es, dass Kommunen insgesamt nach den Neubewertungen genauso viel Grundsteuern einnehmen wie vorher.
Die neue Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden. Das bedeutet, dass bis dahin möglichst alle Neuberechnungen abgeschlossen sein müssen. Zwar soll die Gesamtheit der Steuerzahlenden nach der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen. Allerdings muss im Einzelnen jede Grundsteuer neu berechnet werden.
Was bedeutet die neue Grundsteuer für Steuerberatungen?
Die Neuberechnung der Grundsteuer muss durchgeführt werden. Es gibt keine Möglichkeit, sich dem zu entziehen. Jede individuelle Grundsteuerzahlung wird sich ändern. Dies bedeutet für Steuerberatungen:
– Mandanten werden sich melden, um die Grundsteuer neu berechnen zu lassen
– Mandanten werden mit Fragen auf ihren Steuerberater zugehen
– Rechtzeitig mit der Neuberechnung zu beginnen
– Ohne spezielle Grundsteuer-Software geht nichts
– Welche Grundsteuer-Software ist die richtige und was muss sie können?
Eine gute Software zur Berechnung der Grundsteuer muss drei wichtige Kriterien erfüllen:
1. Aktualität: Die Grundsteuer wird durch viele Faktoren beeinflusst. Auch die Gesetzeslage kann sich immer wieder ändern. Deshalb ist es wichtig, eine Software zu wählen, die vom Anbieter stets aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht wird.
2. Kanzleisoftware-Anbindung: Die DATEV zum Beispiel wird keine Software-Lösung für das Thema Grundsteuer anbieten. Um möglichst effizient, zeitsparend und medienbruchfrei arbeiten zu können, empfiehlt sich also eine Anwendung mit Anbindung der Kanzleisoftware, bei DATEV via DATEVconnect.
3. Integrierte Lösung: Integrierte Lösungen sind Programme, die zu einer Programmfamilie gehören. Bekannte Beispiele sind MS Office oder die Adobe-Lösungen. Dem gegenüber stehen Insellösungen, also einzelne Produkte für einzelne Aufgaben. Solche Insellösungen bergen gleich mehrere Risiken:
– Fehlende Schnittstellen: Insellösungen bieten oft eine begrenzte Anzahl an Schnittstellen an.
– Eingeschränkte Funktionalitäten: Insellösungen beschränken sich auf das Thema, mit dem sich gerade am meisten verdienen lässt.
– Kurzlebigkeit: Für Anbieter von Insellösungen lohnt es sich meistens nicht, die Software über Jahre kostenlos aktuell zu halten.
Eine integrierte Lösung bietet da wesentlich mehr, da diese innerhalb eines Ökosystems reibungslos und zuverlässig funktioniert. Genau solch eine Lösung ist Opti.Tax.
Was kann Opti.Tax?
Die Software Opti.Tax von hsp ist die Allzweckwaffe fürs elektronische Rechnungswesen. Mit den zahlreichen Modulen der Software erledigen deutschlandweit Kanzleien und Büros für Steuerberatung, Digitalisierungsberatung, Wirtschaftsprüfung und Co. so einfach wie nie die vielfältigsten Themen: u. a. Verfahrens- und Prozessdokumentation, Verrechnungspreisdokumentation, Tax Compliance Management System, Internes Kontrollsystem (IKS), Dokumentation der Kassenführung, Geldwäsche-Dokumentation – und nun auch die Grundsteuer.
Vorteile des Moduls Grundsteuer in Opti.Tax
Inklusive DATEV-Schnittstelle:. Durch die integrierte DATEV-Anbindung können Sie ganz bequem aus der Software heraus Mandanten- und bereits vorhandene Grundstücksdaten abrufen und abgleichen.
Nie dagewesener Komfort dank Cloud: Informationen oder Daten vom Mandanten einholen, Fragen stellen und beantworten – erledigen Sie alles innerhalb der Software mit der Opti.Tax Cloud.
d.velop-Integration für digitale Signaturen: Im Zuge der Grundsteuer-Neuberechnungen müssen etliche Dokumente unterzeichnet und verschickt werden. Mit Opti.Tax geht’s vollständig ohne Papier – dank der integrierten Lösung d.velop sign für juristisch gültige digitale Signaturen.
Vollständig, sicher und aktuell: Mit dem Modul Grundsteuer erledigen Sie das Thema Grundsteuer komplett. Denn es bietet durchdachte Funktionen, die andere nicht bieten.
Sichern Sie sich als Verbandsmitglied jetzt Sonderkonditionen!
Die Buchungsmöglichkeit steht Ihnen ab dem 10.12.2021 auf www.hsp-software.de/grundsteuer-software zur Verfügung und die Auslieferung der Software Opti.Tax erfolgt im Januar 2022.
Kanzleien, die bereits jetzt buchen, erhalten dann ab sofort Zugriff auf die hsp.community, um sich inhaltlich mit der Grundsteuerreform zu beschäftigen, Musteranschreiben ,Vollmacht und Auftragsvorlagen etc. zu verwenden.
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