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Handel ist Wandel – DStV zur Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden B2B-Lieferungen

Handel ist Wandel – DStV zur Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden B2B-Lieferungen

Veröffentlicht am in DStV

Im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Aktionsplans der EU-Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer wurden öffentliche Konsultationsverfahren für verschiedene Legislativvorschläge eingeleitet. Ziel ist es, den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu ebnen. Eine Konsultation betrifft den grenzüberschreitenden EU-Handel (B2B-Lieferungen von Gegenständen). Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat an der Konsultation teilgenommen und in seiner Stellungnahme S 02/17 zu ausgewählten Aspekten Stellung bezogen. Im Fokus standen dabei insbesondere zwei Bestrebungen:

  • Einführung des Qualitätsmerkmals „TP“
  • Weiterentwicklung des „OSS“

Der DStV begrüßt die Bestrebungen, das derzeitige Mehrwertsteuersystem zu reformieren. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Befolgung der Umsatzsteuervorschriften bei grenzüber-
schreitendem Handel stehen, sind erheblich höher als für den inländischen Handel. Auch unterstützt er das Ziel, die Betrugsanfälligkeit des Systems einzudämmen, um eine gleichmäßige Besteuerung zu garantieren.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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