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„Kassenrichtlinie 2010“: Für Altgeräte läuft die Zeit ab

„Kassenrichtlinie 2010“: Für Altgeräte läuft die Zeit ab

Veröffentlicht am in DStV

Das Weihnachtsgeschäft wird auch in diesem Jahr wieder die Kassen klingeln lassen.
Die Finanzverwaltung verteilt hingegen keine Geschenke mehr. Die im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (BStBl. I 2010, S. 1342) zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (sog. „Kassenrichtlinie 2010“) bis zum 31.12.2016 geltende Übergangsregelung wird nicht verlängert. Sie gilt für Registrierkassen und weitere Geräte, die bis dato keine Einzelaufzeichnungs- sowie Speicherungs- bzw. Datenexportfunktion haben. Damit stehen die Geräte bei vielen Unterneh-mern nun selbst als Posten auf der Einkaufsliste. Welche Anforderungen ab 1.1.2017 gelten, hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nachfolgend zusammengefasst.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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