Das Weihnachtsgeschäft wird auch in diesem Jahr wieder die Kassen klingeln lassen.
Die Finanzverwaltung verteilt hingegen keine Geschenke mehr. Die im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (BStBl. I 2010, S. 1342) zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (sog. „Kassenrichtlinie 2010“) bis zum 31.12.2016 geltende Übergangsregelung wird nicht verlängert. Sie gilt für Registrierkassen und weitere Geräte, die bis dato keine Einzelaufzeichnungs- sowie Speicherungs- bzw. Datenexportfunktion haben. Damit stehen die Geräte bei vielen Unterneh-mern nun selbst als Posten auf der Einkaufsliste. Welche Anforderungen ab 1.1.2017 gelten, hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nachfolgend zusammengefasst.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.