Das Ende 2016 verkündete Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeich- nungen (sog. „Kassengesetz“; BGBl. I 2016, S. 3152) war der erste grundlegende Schritt zur künftigen Sicherstellung der Unveränderbarkeit der Kassendaten. Mit dem Ende März vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Referentenentwurf einer Kassensiche- rungsverordnung (KassenSichV-E) folgte die Konkretisierung der Anforderungen an die tech- nischen Maßnahmen. Die Praxis konnte zum KassenSichV-E Stellung nehmen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nahm diese Möglichkeit mit seiner Stellungnahme S 05/17 wahr.
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