Mit der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, die am 22.7.2016 im Bun-desgesetzblatt veröffentlicht wurde, sind auch Änderungen in der Steuerberatervergütungsver-ordnung (StBVV) in Kraft getreten. Neu ist unter anderem, dass Steuerberater ihre Mandanten nun darauf hinweisen müssen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann (vgl. § 4 Abs. 4 StBVV n.F.).
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.