Viele kritische Anmerkungen seitens berufsständischer Organisationen gab es am 5.9.2017 bei einem Meinungsaustausch mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anzeigepflichten für Steuergestaltungen“ im Gebäude des Bundesfinanzministeriums in Berlin. In dieser Sitzung ging es vornehmlich um den von der EU-Kommission am 21.6.2017 vorgelegten Richtlinien-Vorschlag zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle in das europäische Recht.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.