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Praxisticker Nr. 654: FG Münster zu § 7g EStG: Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch nachträglich erstellte Auflistungen

Praxisticker Nr. 654: FG Münster zu § 7g EStG: Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch nachträglich erstellte Auflistungen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Pressemitteilung des FG Münster vom 15.08.2019:
Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 10. Juli 2019 (Az. 7 K 2862/17 E) entschieden, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines PKW nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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