Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für ein hauptsitzbasiertes Steuersystem für KMU mit Betriebsstätte im innereuropäischen Ausland unterbreitet. Der Vorschlag sieht die Möglichkeit vor, dass Unternehmen sich ausschließlich an die Finanzbehörde des Hauptsitzes wenden können. Fazit des DStV: 1x Daumen hoch und 1x Daumen drücken.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.