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Praxisticker Nr. 486: Haftungsfalle Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2015

Praxisticker Nr. 486: Haftungsfalle Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2015

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Wir möchten Sie in diesem Ticker über die Problematik der Zuordnungsentscheidungen von ge-mischt genutzten Wirtschaftsgütern zum umsatzsteuerlichen Unternehmen informieren.

Hintergrund
Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen vom 7. 7. 2011 – V R 42/09 und V R 21/10 klargestellt, dass gemischt genutzte Gebäude nur bis zur gesetzlichen Abgabefrist der Umsatzsteuer-Jahres-erklärung wirksam zugeordnet werden können. Die Finanzverwaltung ist der Rechtsprechung in Abschnitt 15.2c Absatz 16 UStAE gefolgt.

Problem
Die Finanzverwaltung hat durch die gleich lautenden Erlasse vom 04.01.2016 die Abgabefrist der Steuererklärungen 2015 für steuerlich Vertretene wie gewohnt auf den 31.12.2016 verlängert. Ungeachtet davon sind jedoch die Zuordnungsentscheidungen für gemischt genutzte Gegen-stände bis zum 31.05.2016 vorzunehmen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Autor: Robert Hammerl LL.M. Steuerberater LSWB

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