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Praxisticker Nr. 490: Informationsblatt zur handelsrechtlichen Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen

Praxisticker Nr. 490: Informationsblatt zur handelsrechtlichen Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften auf die anhaltende und immer massiver werdende Kritik im Hinblick auf die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen reagiert. Die Begründung für die Gesetzesänderung findet sich ausschließlich in der anhaltenden Niedrigzins-phase, die dafür gesorgt hat, dass die Handelsbilanzen der versorgungstragenden Unterneh-men durch explodierende Pensionsrückstellungen weit überdurchschnittlich belastet wurden. Dieser Entwicklung wollte der Gesetzgeber entgegenwirken. Der Kern der Neuregelung bezieht sich daher auch auf die Verlängerung des Durchschnittszeitraums des Marktzinses, der der Er-mittlung des handelsrechtlichen Rechnungszinses zu Grunde gelegt wird. Herr Pradl erläutert im Informationsblatt auf den folgenden Seiten die Änderung und die daraus resultierenden Konsequenzen:

    1. Neuregelung des § 253 HGB zur Bewertung der Höhe nach
    2. Reduzierung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen ab 2015
    3. Doppelte Bewertung mit Ausschüttungssperre
    4. Anwendungsregelung
    5. Entscheidung und Handlungsempfehlung

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Quelle: LSWB

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