Ein Insolvenzverwalter verlangte vom früheren Steuerberater einer insolventen GmbH Schadens-ersatz mit der Begründung, dass dieser den Mandanten nicht rechtzeitig auf eine mögliche In-solvenzreife der Gesellschaft hingewiesen habe. Das OLG Saarbrücken entschied mit Urteil vom 9.12.2015 1 U 13/12: „Einen Steuerberater trifft im Rahmen eines ihm erteilten steuerrechtlichen (Dauer)Mandats ohne greifbare, ins Auge springende Anhaltspunkte bei Erstellung der Jahres-abschlussbilanz keine generelle Pflicht, den Geschäftsführer einer GmbH auf eine mögliche In-solvenzreife hinzuweisen; seine Haftung für eine fehlerhaft erstellte Bilanz bleibt allerdings hier-von unberührt.
Das vollständige Urteil des OLG Saarbrücken mit Hervorhebung der wichtigen Aussagen finden Sie hier.