Grundsätzlich gilt: Ein Steuerpflichtiger, der Zuwendungen, zum Beispiel Spenden oder Mitglieds-beiträge steuerlich geltend machen will, muss unter anderem eine Zuwendungsbestäti-gung vorlegen können. In bestimmten Fällen genügt auch ein vereinfachter Nachweis. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ändern sich die Regelun-gen zum Zuwendungsnachweis. Einen Überblick des Deutschen Steuerberaterverbandes DStV e.V. über die Änderungen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.
Herausgeber: Deutscher Steuerberaterverband, DStV e.V.