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Praxisticker Nr. 505: Änderungen beim Nachweis über gezahlte Spenden oder Mitgliedsbeiträge

Praxisticker Nr. 505: Änderungen beim Nachweis über gezahlte Spenden oder Mitgliedsbeiträge

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Grundsätzlich gilt: Ein Steuerpflichtiger, der Zuwendungen, zum Beispiel Spenden oder Mitglieds-beiträge steuerlich  geltend  machen  will,  muss  unter  anderem  eine  Zuwendungsbestäti-gung  vorlegen  können.  In bestimmten Fällen  genügt  auch  ein  vereinfachter  Nachweis.  Durch das  Gesetz  zur Modernisierung  des Besteuerungsverfahrens  ändern  sich  die  Regelun-gen  zum  Zuwendungsnachweis. Einen Überblick des Deutschen Steuerberaterverbandes DStV e.V. über die Änderungen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Herausgeber: Deutscher Steuerberaterverband, DStV e.V.

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