Regelmäßig stellt sich bei einem verstetigten Arbeitsentgelt, das sich im Bereich des Min-destlohns bewegt, die Frage, wie sicher gestellt werden kann, dass der Mindestlohnanspruch der Arbeitnehmer in jedem Fall erfüllt wird. Unternehmen sind unter dem Gesichtspunkt der Kostenoptimierung stets darauf bedacht, ihren verwaltungstechnischen Aufwand möglichst gering zu halten. Häufig wird deshalb der Stundenlohn mittels eines Wochenfaktors berechnet, in dem dieser im jeweiligen Abrechnungssystem hinterlegt wird. Dabei wird beispielsweise ein Wochenfaktor von 4,33 (ergibt 173,2 pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche) ange-setzt, um das Monatsgehalt entsprechend auf die Stunde herunter zu brechen und somit zu überprüfen, ob der Mindestlohn gezahlt wird. Hintergrund der Verwendung eines Wochenfak-tors ist, dass ein Monat mehr als 4 Wochen hat, das arbeitsvertragliche Entgelt jedoch mo-natlich geschuldet ist.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.
Autor: Konrad Klier
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Kanzlei WOLFF SCHULTZE KIEFERLE