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Praxisticker Nr. 510: Mindestlohn bei verstetigtem Arbeitsentgelt

Praxisticker Nr. 510: Mindestlohn bei verstetigtem Arbeitsentgelt

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Regelmäßig  stellt  sich bei einem  verstetigten  Arbeitsentgelt,  das sich  im Bereich  des  Min-destlohns  bewegt, die Frage,  wie sicher gestellt  werden kann, dass der Mindestlohnanspruch  der Arbeitnehmer  in jedem Fall erfüllt wird. Unternehmen  sind  unter  dem  Gesichtspunkt  der  Kostenoptimierung  stets darauf  bedacht, ihren verwaltungstechnischen Aufwand möglichst gering zu halten. Häufig wird deshalb der Stundenlohn mittels eines Wochenfaktors berechnet, in  dem  dieser  im  jeweiligen  Abrechnungssystem  hinterlegt  wird. Dabei  wird beispielsweise  ein  Wochenfaktor von  4,33  (ergibt  173,2  pro  Monat  bei  einer  40-Stunden-Woche) ange-setzt, um das Monatsgehalt entsprechend auf die Stunde herunter zu brechen und somit zu überprüfen, ob der Mindestlohn gezahlt wird. Hintergrund der Verwendung eines Wochenfak-tors ist, dass ein Monat mehr  als  4  Wochen  hat, das  arbeitsvertragliche Entgelt  jedoch  mo-natlich  geschuldet  ist.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Autor: Konrad Klier
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Kanzlei WOLFF SCHULTZE KIEFERLE

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