Der Bundestag hat am 29.09.2016 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zur Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Der Bundesrat wird sich am 14.10.2016 mit dem Ver-mittlungsergebnis befassen.
„Die nun auf Grundlage des Vermittlungsergebnisses vom 22. September beschlossene Fassung des Gesetzes enthält die bis zuletzt strittigen Kriterien zur Bewertung vererbter Betriebs-vermögen, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertrags-wertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstunden. Sie um-fasst ferner Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs. So gibt es keine Wiedereinfüh-rung der sogenannten Cash-Gesellschaften. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Jachten, Kunstwerke werden grundsätzlich nicht begünstigt. Die neue Gesetzesfassung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundes-tagsbeschluss, unter anderem bei den Altersvorsorge- Deckungsmitteln und bei Ausnah-men für vermietete oder verpachtete Grundstücke zum Beispiel von Brauereien. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft.“ (Pressemitteilung Bundestag) Sie finden den vom Bundes-tag verabschiedeten Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses auf den folgenden Seiten.
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek
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