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Praxisticker Nr. 513: Erbschaftsteuerreform – Bundestag stimmt Vermittlungsergebnis zu

Praxisticker Nr. 513: Erbschaftsteuerreform – Bundestag stimmt Vermittlungsergebnis zu

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der  Bundestag  hat  am  29.09.2016  der  Beschlussempfehlung  des  Vermittlungsausschusses  zur  Erbschaftsteuerreform  zugestimmt.  Der  Bundesrat  wird  sich  am  14.10.2016  mit  dem  Ver-mittlungsergebnis befassen.

„Die  nun  auf  Grundlage  des  Vermittlungsergebnisses  vom  22.  September  beschlossene  Fassung  des Gesetzes enthält die bis zuletzt strittigen Kriterien zur Bewertung vererbter Betriebs-vermögen, insbesondere  zum  Kapitalisierungsfaktor  von  13,75  für  das  vereinfachte  Ertrags-wertverfahren,  zum  Vorwegabschlag  bei  Familienunternehmen,  zur  Optionsverschonung  für  Verwaltungsvermögen  sowie  zu  den  Voraussetzungen  für  eine  Steuerstunden.  Sie  um-fasst  ferner  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des  Missbrauchs. So gibt es keine Wiedereinfüh-rung der sogenannten Cash-Gesellschaften. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Jachten, Kunstwerke werden grundsätzlich nicht begünstigt. Die neue Gesetzesfassung  enthält  zudem  weitere  technische  und  klarstellende  Änderungen  an  dem  ursprünglichen Bundes-tagsbeschluss,  unter  anderem  bei  den  Altersvorsorge- Deckungsmitteln  und  bei  Ausnah-men  für vermietete oder verpachtete Grundstücke zum Beispiel von Brauereien. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft.“ (Pressemitteilung Bundestag) Sie finden den vom Bundes-tag verabschiedeten Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses auf den folgenden Seiten.

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

Quelle: LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München,
Tel. 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: praxisticker@lswb.de

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