Mit dem Praxisticker Nr. 488 „Finanzämter stoppen Abwicklung der Bauträgerfälle“ vom 18.03.2016 hatten wir etztmalig über den Stand in den sog. Bauträger-Fällen berichtet. Nach Meinung des V. Senates sollte § 17 UStG einschlägig sein, so dass im Ergebnis der Bauträ-ger weder Umsatzsteuern noch Erstattungszinsen erhält. Man darf den Eindruck gewinnen, dass der V. Senat des BFH nun versucht zu retten was er mit seiner Entscheidung im Jahr 2013 „angerichtet“ hat.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.