Mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15) hat der Bundesfinanzhof den Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen verworfen. Gemäß der Entscheidung des Großen Senats verstoße die darin vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Der Bundesrat hat nun in einer Stellung- nahme vom 10. März 20171 empfohlen, eine gesetzliche Regelung zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen einzuführen und damit den bisherigen Sanierungserlass auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Sie finden diese Stellungnahme des Bundesrats sowie die Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbands DStV e.V. zur Bundesratsempfehlung auf den folgenden Seiten.