Mit am 15.09.2017 veröffentlichtem Urteil vom 17. August 2017 (Az. 10 K 2472/16) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 Prozent in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß ist. Mit der Festlegung eines festen Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent pro Jahr für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen habe der Gesetzgeber den Rahmen für eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung nicht überschritten.
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