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Praxisticker Nr. 559 FG Münster: Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

Praxisticker Nr. 559 FG Münster: Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Mit am 15.09.2017 veröffentlichtem Urteil vom 17. August 2017 (Az. 10 K 2472/16) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von
6 Prozent in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß ist. Mit der Festlegung eines festen Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat bzw. 6 Prozent pro Jahr für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen habe der Gesetzgeber den Rahmen für eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung nicht überschritten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.  

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

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