Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 23. August 2017 (I R 52/14 und X R 38/15) entschieden, dass der sogenannte Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek