Mit Beschluss vom 15.09.2016, 14 K 1974/15, hat das Finanzgericht München den EuGH um Vorabentscheidung gebeten, ob auch der angepasste Verrechnungspreis als Transaktionswert für die Ermittlung des Zollwerts maßgeblich ist.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.