Der gesetzlichen Anzeigeverpflichtung gemäß § 30 ErbStG für Schenkungen unter Lebenden beziehungsweise von Todes wegen wird laut Bayerischem Landesamt für Steuern oftmals nicht nachgekommen. Bei abgegebenen Anzeigen ist laut Landesamt (auch in steuerlich beratenen Fällen) der Inhalt der eingehenden Anzeigen oftmals nur unzureichend. Das Bayerische Landes-amt für Steuern hat aus diesem Grund auf seiner Homepage für die Anzeige nach § 30 ErbStG zwei ausfüllbare MusterFormulare zur Verfügung gestellt.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.